Warum werden in Mitwitz derzeit Gebäude vermessen?

08. Juli 2026: Ein Interview mit Geschäftsstellenleiter Stephan Urban
Auftakt Vermessungsarbeiten

Herr Urban, hängen die Vermessungsarbeiten mit den großen Investitionen des Marktes Mitwitz in die Wasserver- und Abwasserentsorgung zusammen?

Ja. Die Vermessungsarbeiten stehen in direktem Zusammenhang mit den umfangreichen Investitionen des Marktes Mitwitz in die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Damit die Kosten dieser Maßnahmen später nach den gesetzlichen Vorgaben gerecht und rechtssicher verteilt werden können, müssen die Grundstücks- und Geschossflächen im gesamten Gemeindegebiet auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Hintergrund ist, dass der Markt Mitwitz in den vergangenen Jahren gezielt in eine leistungsfähige und zukunftssichere Wasser- und Abwasserinfrastruktur investiert hat. Das Leitungsnetz war und ist in Teilen stark sanierungsbedürftig, sodass ein weiterer Aufschub nicht mehr vertretbar war.

Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem der Anschluss der Ortsteile Kaltenbrunn und Burgstall an das Wassernetz von Mitwitz, der Ersatzneubau der Wasserleitung im Bereich Mostholz-Bächlein sowie die Erneuerung der Wasserleitungen und Kanäle in der Ortsdurchfahrt Neundorf und im Bereich Äußeres Eck mit der Pinsenhof-, Sudeten- und Schlesierstraße.

Warum werden derzeit die Grundstücks- und Geschossflächen erfasst?

Die Grundstücks- und Geschossflächen im gesamten Gemeindegebiet werden nun auf einen aktuellen Stand gebracht. Diese Daten bilden die Grundlage für die Berechnung der Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge der öffentlichen Wasserversorgung und Entwässerung.

Kurz gesagt: Die Vermessungen schaffen die Grundlage dafür, dass die Beiträge nachvollziehbar, gerecht und rechtssicher berechnet werden können.

Warum ist das gerade jetzt notwendig?

Die letzten Erhebungen liegen bereits mehr als zwei Jahrzehnte zurück. Seitdem wurden zahlreiche Gebäude erweitert oder umgebaut. Gleichzeitig hat sich auch die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.

Damit der Markt Mitwitz künftig rechtssichere Beitragssatzungen erlassen kann, müssen die Daten deshalb vollständig überprüft und aktualisiert werden.

Konnte der Markt Mitwitz für diese Investitionen Fördermittel einwerben oder müssen die Kosten vollständig von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden?

Ja. Besonders erfreulich ist, dass es gelungen ist, für diese Maßnahmen Fördermittel im Rahmen der RZWas-Förderung des Freistaates Bayern einzuwerben. Diese Zuschüsse tragen wesentlich zu einer finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.

Die Investitionen müssen jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben auf einer aktuellen und rechtssicheren Datengrundlage abgerechnet werden. Deshalb ist es notwendig, die Grundstücks- und Geschossflächen im gesamten Gemeindegebiet zu überprüfen und zu aktualisieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Kosten nachvollziehbar, gerecht und nach den gleichen Maßstäben auf alle beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden.

Können die Daten aus der Grundsteuerreform verwendet werden?

Nein. Die Angaben, die Grundstückseigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform beim Finanzamt gemacht haben, dienen ausschließlich steuerlichen Zwecken. Für die Berechnung von Herstellungs- oder Verbesserungsbeiträgen gelten andere gesetzliche Grundlagen und andere Berechnungsmaßstäbe.

Deshalb müssen die erforderlichen Flächen gesondert erhoben werden.

Was wird bei der Vermessung genau gemacht?

In den allermeisten Fällen werden Gebäude lediglich von außen vermessen. Dafür muss das Vermessungsteam das Grundstück betreten.

Nur wenn bestimmte Angaben von außen nicht eindeutig festgestellt werden können – etwa bei teilweise unterkellerten Gebäuden oder beim Ausbauzustand eines Dachgeschosses – ist auch ein kurzer Blick ins Gebäude erforderlich.

Bei Garagen oder Nebengebäuden wird gegebenenfalls überprüft, ob Anschlüsse an die Wasser- oder Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind.

Wer führt die Arbeiten durch?

Mit den Arbeiten wurde das Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim beauftragt. Die Mitarbeiter handeln im Auftrag des Marktes Mitwitz und können sich entsprechend ausweisen.

Werden dabei persönliche Daten erfasst?

Nein. Erfasst werden ausschließlich die für die Beitragsberechnung notwendigen Grundstücks- und Geschossflächen sowie gegebenenfalls vorhandene Wasser- oder Kanalanschlüsse. Persönliche Daten oder Informationen über die Bewohner werden nicht aufgenommen.

Muss ich den Zutritt zu meinem Grundstück erlauben?

Ja. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die beitragspflichtigen Flächen vollständig und korrekt zu ermitteln. Hierfür bestehen entsprechende gesetzliche Grundlagen im Kommunalabgabengesetz, der Abgabenordnung sowie der Gemeindeordnung.

Die Vermessungen erfolgen selbstverständlich nur im erforderlichen Umfang und zu angemessenen Tageszeiten.

Was passiert, wenn ich den Zutritt verweigere?

Die Gemeinde setzt auf die Unterstützung und das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger.

Sollten notwendige Feststellungen jedoch nicht möglich sein, sieht der Gesetzgeber vor, dass die fehlenden Angaben geschätzt werden müssen. Eine solche Schätzung muss sich an allen bekannten Umständen orientieren und darf nicht zulasten der Allgemeinheit erfolgen. Können beispielsweise Anschlüsse in Nebengebäuden oder ausgebaute Dachgeschosse nicht überprüft werden, müssen diese im Zweifel bei der Schätzung berücksichtigt werden.

Es liegt daher im Interesse aller Beteiligten, die Vermessung durchführen zu lassen.

Kann ich die ermittelten Daten überprüfen?

Ja. Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten erhalten alle Grundstückseigentümer eine Mitteilung über die aufgenommenen Grundstücks- und Geschossflächen.

Anschließend finden Anhörungstermine statt. Dort können die Daten gemeinsam überprüft und offene Fragen geklärt werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass einzelne Angaben überprüft werden müssen, sind selbstverständlich auch Nachmessungen möglich.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz gerne zur Verfügung. Auch Geschäftsstellenleiter Stephan Urban beantwortet Ihre Fragen gerne persönlich.

Unser Appell

Die Vermessungsarbeiten dienen nicht der Kontrolle einzelner Bürgerinnen oder Bürger. Sie schaffen vielmehr die Grundlage dafür, dass die Beiträge für die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung nachvollziehbar, rechtssicher und für alle Grundstückseigentümer nach den gleichen Maßstäben berechnet werden können.

Der Markt Mitwitz bedankt sich bereits heute für die Unterstützung und das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger.