Informationen aus dem Passamt
Wegfall Kinderreisepass zum 01.01.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht. Wir möchten schnellstmöglich darauf aufmerksam machen, dass damit der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise (nicht erst ab 6 Jahren, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG) beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein. Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen (vgl. Nr. 1.1.2 PassVwV).
Antworten zu weiteren Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
Erhöhung der Passgebühr für Personen über 24 Jahre
Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.
Personalausweis
Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre) | 37,00 EUR |
Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre) | 22,80 EUR |
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises | 10,00 EUR |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe, oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Passamt (z.B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Die Personalausweise (Ziff. 1 und 2) werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des Passes muss deshalb mit einem Zeitraum von 2 Wochen gerechnet werden.
Vorläufige Personalausweise können von der Stadtverwaltung sofort ausgestellt werden.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- persönliche Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind
- ein aktuelles, biometrisches Passbild muss mitgebracht werden
- Vorlage einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder des Stammbuches, falls Sie nicht in Mitwitz geboren sind und der Markt Mitwitz bisher noch keinen Ausweis für Sie ausgestellt hat
- Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Ausweis von den Erziehungsberechtigten zu beantragen.
- Die Gebühr für den Ausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten
Informationen zum elektronischen Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre) | 70,00 EUR |
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre) | 37,50 EUR |
Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre) | 92,00 EUR |
Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre) | 69,50 EUR |
Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses | 26,00 EUR |
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe können von der Stadtverwaltung sofort ausgestellt werden. Die Reisepässe (Ziff. 1 und 2) werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des Passes muss daher aktuell mindestens mit einem Zeitraum von ca. 8 Wochen gerechnet werden. Die Express-Reisepässe (Ziff. 3 und 4.) werden ebenfalls von der Bundesdruckerei ausgestellt, sind allerdings innerhalb von 72 Stunden an Werktagen lieferbar.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Persönliche Erscheinen sind erforderlich, da Unterschriften und Fingerabdrücke zu leisten sind
- Ein aktuelles, biometrisches Passbild muss mitgebracht werden
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
- Die Gebühr für den Pass ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Anna
Knauer
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09266 9906-12 | 4 | anna.knauer@vgem-mitwitz.de | |
Anke
Bär
|
09266 9906-33 | 4 | anke.baer@vgem-mitwitz.de |