Kommunales Förderprogramm

Das wird gefördert

  • Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung der baulichen Substanz führen
  • Maßnahmen an Hausfassaden, Fenstern und Türen
  • Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
  • Maßnahmen an Hofanlagen und -toren
  • Maßnahmen in Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
  • Rückbaumaßnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen mit Funktionsverlust zugunsten grünordnerischen Maßnahmen
  • Sanierungsberatung als Erstberatung
  • Baunebenkosten bis zu einer Höhe von 18 v. H. der anrechenbaren Kosten
  • Materialkosten für Maßnahmen des Eigentümers in Selbsthilfe
  • Nicht förderfähig sind Maßnahmen der energetischen Sanierung und dem ordnungsgemäßen Bauunterhalt. Umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieses Kommunalen Förderprogramms. Hierfür koordiniert das Stadtumbaumanagement gerne den Kontakt zu möglichen anderen Fördergebern (z.B. KfW etc.).

So wird gefördert

Bei Lage der Immobilie innerhalb des Sanierungsgebietes von Wallenfels können Förderungen in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Der Zuschuss beträgt dabei höchstens 20.000 €.

Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 5.000 € betragen (Bagatellgrenze).

Der Maßnahme und einer Förderzusage geht verpflichtend eine Sanierungsberatung durch ein qualifiziertes Büro voraus.

Eine Erstberatung zum Förderprogramm und dessen Ablauf sowie eine Antwort auf die Frage, ob Ihre Immobilie für das Programm infrage kommt, erhalten Sie kostenfrei durch das Stadtumbaumanagement.

Der Zuschuss wird je nach Anwesen nur einmal bis zur Höchstgrenze gewährt, ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Wichtig

Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, bevor die Zustimmung zum Beginn erteilt wurde oder eine Bewilligung vorlag, können nicht gefördert werden.

Liegt Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet?

Ziele des Förderprogramms

Sicherung/Erhalt ortsbildprägender Immobilien
Verbesserung der allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse
Schaffung eines finanziellen Anreizes für private Investitionen in historische Bausubstanz
Aktiver Einbezug von Eigentümern und Investoren in den städtebaulichen Sanierungsprozess
Bewahrung historischer Bausubstanz
baulich-gestalterische Aufwertung
Rückbaumaßnahmen
Aufwertung des Ortsbildes

Und so geht es – eine Checkliste

  1. Beantragung des Eigentümers einer kostenfreien Beratung
  2. Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Sanierungsbeauftragten und Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme
  3. Einholung von mind. 3 Angeboten pro Gewerk durch den Eigentümer
  4. Dem Antrag beizufügen sind eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, ein Lageplan, eine prüfbare Kostenschätzung, sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Erstellung einer Sanierungsvereinbarung mit Protokoll über Sanierungsberatung als Inhalt
  6. Entscheidung des Marktgemeinderats über den Abschluss der Sanierungsvereinbarung
  7. Beginn der Arbeiten
  8. Verwendungsnachweis mit Fotodokumentation und Rechnungen
  9. Antrag auf Auszahlung der vereinbarten Zuschusses spätestens 6 Monate nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild. Wir arbeiten daran und bitten um Ihr Verständnis.

Stadtumbaumanagerin
Bettina Seliger

Telefon: 01590 4035059
E-Mail: seliger@cima.de

Termine nach Vereinbarung.