Regelungen zum Grabschmuck auf den Urnengräberfeldern

03. März 2025 : Kleine Erinnerung zum Thema Urnengräberfeldern
Doppelplattenfeld

Im Rahmen der 2. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Marktes Mitwitz vom 18.12.2012 ist in § 22a festgelegt, dass das Ablegen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Blumengebinden ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen im hinteren Bereich der jeweiligen Urnengräberfelder gestattet ist.

Leider entspricht das derzeitige Erscheinungsbild der Urnengräberfelder nicht mehr den vom Marktgemeinderat in der Satzung getroffenen Festlegungen. Um den Friedhof in einem gepflegten und respektvollen Zustand zu erhalten, ist es notwendig sich an diese Regelungen halten.

Die Friedhofsverwaltung bittet darum, dass bis zum 24.03.2025 alle auf dem Urnengräberfeld befindlichen Pflanzschalen, Blumengebinde und sonstiger Grabschmuck entfernt wird.
Der Bauhof des Marktes Mitwitz wird dieses befindlichen Pflanzschalen, Blumengebinde und sonstiger Grabschmuck künftig beseitigen und entsorgen.

Wir bitten alle Nutzungsberechtigten und Besucher der Friedhofsanlage dringend, die vorgesehenen Ablageflächen zu nutzen, um die Pflege und Ordnung der Urnengräberfelder sicherzustellen.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 09266/9906-12 gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Verwaltung.