Vermessungsarbeiten in der Marktgemeinde Mitwitz
VERMESSUNGSARBEITEN
IN DER MARKTGEMEINDE MITWITZ
Mitwitz, im Februar 2026
Sehr geehrte Grundstückseigentümerin,
sehr geehrter Grundstückseigentümer,
das vom Markt Mitwitz beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab Mitte März 2026 im gesamten Gemeindegebiet Vermessungen und Aktualisierungen der vorhandenen Grundstücks- und Geschossflächen durch.
Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungs-einrichtungen zu ermitteln.
Für die so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung eventuell keine Unterlagen vorliegen.
Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Vielzahl von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.
Die Erklärungen, die von Ihnen im Zuge der Grundsteuerreform gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurden, können hierfür leider nicht herangezogen werden.
Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Die Rechtsgrundlage, wonach der Markt – bzw. der im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen von Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO). Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer/-innen keinerlei unmittelbare Kosten an.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Wohngebäude in den meisten Fällen von außen vermessen werden können; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- bzw. die Entwässerungseinrichtung zu registrieren.
Nach Beendigung der Vermessungsarbeiten werden alle Grundstückseigentümer/-innen eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen erhalten Sie dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung. Bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden. Die Bekanntgabe der Anhörtermine findet zu gegebener Zeit statt.
Bitte unterstützen Sie das Vermessungsteam des Fachbüros und gewähren Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden. Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten des Marktes ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.
Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.
Für weitergehende Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Team der Bauverwaltung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz (Rathaus) unter der Tel. 09266 / 9906 - 44 oder auch Geschäftsstellenleiter Stephan Urban unter der Tel. 09266 / 9906 – 24 gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
gez. Oliver Plewa
Erster Bürgermeister des Marktes Mitwitz