Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 08.03.2026
Die amtliche Bekanntmachung rund um die Kommunalwahl finden Sie unter: Amtliche Bekanntmachungen hier.
Probestimmzettel
Für alle Erstwählerinnen und Erstwähler und alle, die sich vorab informieren möchten, können Sie einen Probestimmzettel ausfüllen.
Dieser Probestimmzettel gilt nicht als Stimmabgabe für die Wahl und wird nicht gezählt!
Hier der Link zum Probestimmzettel:
- Probestimmzettel Gemeinderatswahl Markt Mitwitz
Allgemeine Informationen zu den Wahllokalen und zur Briefwahl
Bei den Abstimmungsräumen (Wahllokalen) für die Urnenwahlen haben sich teilweise Neuerungen ergeben. Ein Schwerpunkt lag auf der Gewährleistung barrierefreier Zugänge zu den Wahllokalen. Angesichts der steigenden Zahl an Briefwählerinnen und Briefwählern waren zur Sicherung des Wahlgeheimnisses größere Einheiten erforderlich. Folgende Abstimmungsräume wurden gebildet:
- Mitwitz 1 in der Alten Schule, Schulstraße 8 ( für Mitwitz Dorf, Burgstall und Kaltenbrunn)
- Mitwitz 2 in der Grundschule, Thüringer Straße 14 (für Äußeres Eck und Bächlein)
- Mitwitz 3 im Gemeindehaus Schwärzdorf, Schwärzdorf 26 (für Neundorf und Schwärzdorf)
- Mitwitz 4 in der Gastwirtschaft Schwämmlein, Hof 35 (für Leutendorf, Horb a.d. Steinach, Hof a.d. Steinach, Steinach a.d. Steinach)
Bitte denken Sie daran, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig abzugeben! Werfen Sie die Unterlagen bitte am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus, Coburger Straße 14, Mitwitz, ein. Nach 18 Uhr eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauswertung nicht berücksichtigt werden.
Falls Sie Briefwahl beantragt haben, aber noch keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt.
Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis Freitag, 6. März um 15 Uhr möglich. Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden sein oder haben Sie Ihren Wahlschein verloren, können Sie noch bis Samstag, 7. März, 12 Uhr Ersatzunterlagen beantragen.
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz bleibt am Freitag, 6. März entsprechend bis 15 Uhr und am Samstag, 7. März von 11 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. In Fällen plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung (Attest erforderlich) ist eine Beantragung der Briefwahl noch bis Sonntag, 8. März um 15 Uhr möglich. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz ist am Sonntag, 8. März ab 9 Uhr besetzt.